Campingparkordnung

Damit sich alle wohlfühlen, bitten wir euch, unsere Campingparkordnung einzuhalten

🌙 1. Ruhezeiten & Rücksichtnahme

Bitte nehmt Rücksicht auf eure Nachbarn und vermeidet unnötigen Lärm.

Tag Mittagsruhe Nachtruhe
Montag – Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr 22:00 – 07:00 Uhr
Freitag – Samstag 13:00 – 15:00 Uhr 23:00 – 08:00 Uhr
Sonntag 13:00 – 15:00 Uhr 22:00 – 07:00 Uhr
  • Während der Ruhezeiten dürfen keine Fahrzeuge den Campingpark befahren. Ausgenommen sind Betriebsfahrzeuge.
  • Musik, Fernseher und andere Geräte dürfen niemanden stören.
  • Auch außerhalb der Ruhezeiten ist unnötiger Lärm zu vermeiden.
  • An Sonn- und Feiertagen sind handwerkliche Arbeiten sowie Rasenmähen untersagt.

🚗 2. Fahrzeuge & Verkehr

  • Auf dem Campingpark gilt Schritttempo, maximal 10 km/h.
  • Fahrzeuge dürfen nur die vorgesehenen Wege benutzen.
  • Während der Ruhezeiten ist das Befahren des Campingparks nicht erlaubt.
  • Freitags und vor gesetzlichen Feiertagen ist die Einfahrt durchgehend von 07:00 bis 23:00 Uhr gestattet.
  • Die farbige Erlaubniskarte muss beim Befahren gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.
  • Besucher ohne Übernachtung müssen ihre Fahrzeuge außerhalb des Campingparks abstellen.

🏕️ 3. Anmeldung, Stellplätze & Besucher

  • Urlaubsgäste müssen sich bei ihrer Ankunft zuerst an der Anmeldung beziehungsweise beim Platzwart melden.
  • Stellplätze werden nach Anmeldung und Bezahlung zugewiesen.
  • Die Stellplatznummer muss gut sichtbar angebracht werden.
  • Stellplätze sind ordentlich und sicher zu halten.
  • Besucher von Vereinsmitgliedern müssen sich an der Rezeption anmelden. Für Übernachtungen gelten die entsprechenden Gebühren.
  • Tagesgäste müssen den Campingpark spätestens bis zur Nachtruhe verlassen.

🌿 4. Sauberkeit & Müllentsorgung

  • Bitte haltet euren Stellplatz und die Gemeinschaftsbereiche sauber.
  • Papier, Pappe, Glas, Dosen und Kunststoffe sind getrennt in den vorgesehenen Containern zu entsorgen.
  • Sperrmüll, alte Campingmöbel und größere Gegenstände müssen selbst mitgenommen werden.
  • Herumliegenden Müll bitte aufheben und ordnungsgemäß entsorgen.
  • Das Waschen und Absprühen von Kraftfahrzeugen ist auf dem Campingpark verboten.

Für Dauercamper: Die eigene Parzelle muss regelmäßig gepflegt und gemäht werden. Hecken dürfen maximal 1,80 m hoch sein.

🐕 5. Hunde auf dem Campingpark

  • Außerhalb der eigenen Parzelle müssen Hunde angeleint werden.
  • Hundekot ist von den Hundehaltern zu beseitigen.
  • Pro Parzelle sind maximal zwei Hunde erlaubt.

🔥 6. Lagerfeuer, Grillen & Brandschutz

  • Lagerfeuer sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Platzwart oder seinem Beauftragten erlaubt.
  • Ab Waldbrandstufe 4 sind sämtliche offenen Feuer verboten.
  • Bei Waldbrandstufe 4 oder höher ist auch das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen untersagt.
  • Elektro- und Gasgrills sind nach der bestehenden Campingparkordnung zulässig.

Wichtig: Bitte beachtet immer die aktuellen Brandschutzvorgaben und Anweisungen des Platzwartes.

🔨 7. Bauarbeiten, Rasenmähen & Geräte

Für lärmintensive Arbeiten gelten besondere Einschränkungen.

  • Lärm verursachende Baumaßnahmen an baulichen Anlagen sind nur vom 1. Oktober bis 30. April zulässig.
  • In dieser Bauphase dürfen Baumaßnahmen montags bis samstags von 09:00 bis 19:00 Uhr durchgeführt werden.
  • An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb der in der Campingparkordnung genannten elektrischen Arbeitsgeräte ganztägig verboten.
  • Vom 1. Mai bis 30. September dürfen die genannten Geräte werktags nicht von 07:00 bis 09:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und ab 18:00 Uhr betrieben werden.

Diese Regelungen betreffen unter anderem Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren, Bohrmaschinen, Kettensägen, Kreissägen und Laubbläser.

⚡ 8. Strom, Gas & Sicherheit

  • Stromanschlüsse dürfen nur mit Genehmigung des Platzwartes oder seines Beauftragten vorgenommen werden.
  • Die geltenden VDE-Vorschriften sind einzuhalten.
  • Für Flüssiggasanlagen ist alle zwei Jahre eine wiederkehrende Prüfung durch einen Fachbetrieb nachzuweisen.
  • Campingfahrzeuge ohne die in der Campingparkordnung vorgeschriebene DVFG-Prüfplakette dürfen nicht aufgestellt werden.
  • Zelte, Zeltschnüre und Heringe müssen so gesichert sein, dass niemand gefährdet wird.
  • Das Umgrenzen von Stellplätzen mit Gräben ist verboten.

📋 9. Weitere wichtige Regeln

  • Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen und außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.
  • Der Einsatz von Drohnen ist auf dem Campingpark verboten.
  • Die Nutzung der Küche zum Kochen ist ausschließlich Kurzcampern gestattet.
  • Gewerbliche Tätigkeiten und Schaustellungen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
  • Den Anweisungen des Platzwartes und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.

🤝 10. Miteinander & Hausrecht

Ein freundliches und rücksichtsvolles Miteinander ist die Grundlage für einen angenehmen Aufenthalt.

Der Vorstand und der Platzwart üben das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Campingparkordnung können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Für Vereinsmitglieder gelten zusätzlich die Vereinssatzung und die weiteren Vereinsordnungen.

Hinweis: Diese Übersicht fasst die wichtigsten Regeln unserer Campingparkordnung verständlich zusammen. Maßgeblich ist die vollständige Campingparkordnung des Campingparks Großer Klobichsee e. V. vom 01.09.2024.

🌿 Gemeinsam für einen schönen Campingpark!

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme, Sauberkeit und einem freundlichen Miteinander sorgen wir dafür, dass sich alle bei uns wohlfühlen.

Wir wünschen euch eine schöne und erholsame Zeit am Großen Klobichsee!

Euer Campingpark Großer Klobichsee e. V.

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